Kommission bekräftigt Schutz von Milchbezeichnungen
Die EU-Kommission in Brüssel hat sich erneut in die Diskussion um Analogprodukte eingeschaltet. Der geltende Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse ist ein wichtiger Pfeiler der europäischen Milchmarktordnung und gibt dem Verbraucher die Sicherheit, dass die mit Milchbegriffen gekennzeichneten Lebensmittel auch tatsächlich Milcherzeugnisse sind.
Gerade in letzter Zeit wurde erneut viel über Analogkäse und Co diskutiert. Nun ist erneut deutlich klargestellt worden, dass der Begriff “Analogkäse” verboten bleibt. Wo Käse draufsteht, muss auch ausschließlich Milch enthalten sein, erklärt der Milchindustrie-Verband in Berlin.
Eine abschließende Liste der zugelassenen Lebensmittel, die Milchnamen enthalten, jedoch nicht aus Milch hergestellt wurden, steht in dem am 21. Dezember veröffentlichten EU-Amtsblatt. Für den deutschen Sprachgebrauch sind z.B. Namen wie Kakaobutter, Fleischkäse, Leberkäse oder Käseklee weiter zugelassen. Begriffe wie Sojamilch oder Analogkäse sind und bleiben verboten.
Wir gehen davon aus, dass die Lebensmittelüberwachung in Zukunft noch genauer die Einhaltung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milchprodukte untersuchen wird, so der Verband. Dies ist sowohl im Sinne des Verbraucherschutzes als auch der Milcherzeuger.
Text: Milchindustrie-Verband e.V., Pressemitteilung vom 05.01.2011
Der Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) repräsentiert etwa 100 leistungsstarke, mittelständische Unternehmen. Diese stellen mit einem Jahresumsatz von rund 20 Milliarden Euro den größten Bereich der deutschen Ernährungsindustrie dar.
Foto: Peter Gaß