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Kein Versteckspiel beim Silieren

Schwerpunktthema 2019: Energiewirtschaft. Foto: Peter Gaß Der Fahrer kann nicht hinter die Schüttgutschaufel sehen. Foto: Peter Gaß lws./svlfg. WIESBADEN / KASSEL. „Ich war mir doch ganz sicher, dass der Fahrer mich sieht.“ Der Schrecken steckt Anna L. immer noch in den Knochen. Sie hatte Glück im Unglück.

Bei der Entnahme von Materialproben im Fahrsilo hielt sie sich hinter der bereits abgeladenen Ernte auf, als ein Radlader in das Fahrsilo einfuhr, um den gehäckselten Mais zusammenzuschieben. Der Fahrer konnte Anna L. hinter der großen Menge Schüttgut nicht sehen. Er begann mit der Arbeit. Nur durch das beherzte Eingreifen eines dritten Kollegen, der die bedrohliche Situation sofort erkannte und dem Radladerfahrer Zeichen zum Anhalten gab, konnte der Einschubvorgang so frühzeitig gestoppt werden, dass die Frau nicht überrollt wurde. Die Verschüttete wurde umgehend aus dem Silostock befreit, schwere körperliche Verletzungen konnten verhindert werden.

Ausmaße behindern das Blickfeld

Nicht nur beim Zurückfahren oder Rangieren von landwirtschaftlichen Fahrzeugen besteht ein erhöhtes Risiko, Personen zu übersehen. Aufgrund der inzwischen erreichten Dimensionen von Frontanbaugeräten oder Schüttgutschaufeln bereitet der “Tote Winkel” auch bei der Sicht nach vorne zunehmend Probleme. Wer sich in der Nähe von Siliermaschinen aufhält, muss sicher gehen, dass der Fahrer ihn sieht. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeigt Lösungen auf.

Kamera- und Spiegelsysteme helfen

Kamera-Monitor-Systeme und zusätzlich angebrachte Spiegelsysteme helfen, die Sichtverhältnisse zu verbessern. Eine hundertprozentige Sicherheit können aber auch diese Hilfsmittel nicht garantieren. Besonders wichtig sind eine gute Arbeitsorganisation, eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung und eine verbindliche Unterweisung für alle bei der Silage Beschäftigten. Dabei muss klargestellt werden, dass sich nur Personen im Gefahrenbereich aufhalten dürfen, die in die Silierarbeiten eingebunden sind. Klare Absprachen, wer sich zu welchem Zeitpunkt wo aufhält sowie der Blickkontakt mit dem Fahrer helfen, Unfälle zu vermeiden. Ein Hinweisschild “Betreten verboten” kann helfen, Personen die nicht in den Arbeitsprozess eingebunden sind, vom Gefahrenbereich fern zu halten.

Mitarbeiter unterweisen

“Dass eine Person im Fahrsilo hinter den zum Teil riesigen Mengen an Erntegut nicht zu sehen ist, leuchtet ein. Dieses Problem kann auch kein Kamerasystem am Fahrzeug lösen. Hier hilft nur, diesen nicht einsehbaren Bereich während des Silierens nicht zu betreten”, erklärt Robert Schlichenmaier, Präventionsmitarbeiter der SVLFG. Es ist die Pflicht des Unternehmers, alle beteiligten Mitarbeiter, also zum Beispiel die Schub- und Walzenführer, die Transporteure, die Entnehmer der Produktproben sowie das Wiegepersonal, entsprechend zu unterweisen. Allen Beteiligten muss klar sein, dass die Fahrer verdeckte Stellen hinter dem aufgeschütteten Erntegut nicht einsehen können. Das Gleiche gilt für “Tote Winkel” am Fahrzeug, sofern keine Kamerasysteme aktiv sind oder passend eingestellte Modulspiegel eingesetzt werden. Aufgrund der hohen Lärmentwicklung bei den Arbeiten können auch Zurufe nicht gehört werden.

Sichtkontakt herstellen

Ein Sichtkontakt muss immer dann gewährleistet sein, wenn ein oder mehrere Personen und/ oder Fahrzeuge sich im Arbeitsbereich befinden und dieser unübersichtlich/unüberschaubar ist. Dies gilt ebenfalls, wenn beispielsweise ein Fahrzeug von einem Einweiser geführt wird. Besteht der Blickkontakt nicht mehr, muss der Fahrer sofort seine Fahrbewegung unterbrechen und/oder der Einweiser sich aus dem Gefahrenbereich begeben und den Fahrer auf die Einhaltung der Anweisungen hinweisen.

Foto: Peter Gaß
Text: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Fachartikel vom 13. Juli 2018
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Über das Schwerpunktthema: Auf der Internetseite www.Der-Landwirt-schafft.de gibt es jährlich ein Schwerpunktthema. Im Jahr 2019 ist dies die Energiewirtschaft. Jeweils am ersten Montag eines Monats erscheint dazu ein Beitrag. Es erscheinen Beiträge aus den Rubriken Versorger, Praxis, Unfallverhütung und Politik. Die einzelnen Themen können dem Redaktionsplan entnommen werden.

Das sagt die SVLFG über sich selbst (Stand: 01.08.2014): Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen
Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Montag, 2. September 2019 und wurde abgelegt unter "B.01 Energiewirtschaft, 2019, D.04 Ernte, D.08 Weitere, G.02 Case, K.01 Text".

 

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