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Kommt das Patent auf die Honigbiene?

Branchenfenster: Imkerei. Foto: Peter Gaß Kommt das Patent auf die Honigbiene? Foto: Peter Gaß lws./dib. WIESBADEN / WACHTBERG. Gegenwärtig ist die Befürchtung bei der Imkerschaft groß, dass sich diverse Unternehmen Patente auf Zuchtmaterial eintragen lassen. Daher beschäftigen sich der Deutsche Imkerbund e.V. (D.I.B.) wie auch die Weltimkerorganisation Apimondia intensiv mit dem Schutz der Züchtung der Honigbiene und dem Erhalt der „freien Zucht“.

Besteht die Gefahr, dass die Züchtung einer genveränderten Honigbiene und somit auch sämtlicher Nachfolgegenerationen einer solchen, durch ein Patent zugunsten eines Unternehmens monopolisiert werden kann, wäre die Züchtung mit dieser Genbiene für die Imkerschaft nicht mehr frei. Aufgrund dieser Rechtslage basiert die Initiative „Apimondia Open Source Breeding Material License Agreement“. Mit der Initiative soll die gemeinschaftlich geleistete Zuchtarbeit an der Honigbiene unter eine Open Source-Lizenz (offene Quelle) gestellt werden, um die Honigbiene als Allgemeingut vor der Aneignung durch Unternehmen zu schützen und zu verhindern, dass die Züchtung der Honigbiene nicht mehr ohne Lizenz von der allgemeinen Imkerschaft weiter betrieben werden kann.

Bei der Entwicklung von Software gibt es z. B. das Urheberrecht. Bei einer Züchtung hat man keinerlei Rechte, sondern muss sich seine „Erfindung“ patentieren lassen, bevor man sich ein verwertbares Ausschließlichkeitsrecht zu Eigen machen kann. Darin besteht der große Unterschied. Hier stellt sich nun die Frage, ob eine solche Open-Source-Lizenzvereinbarung auf den Bereich der Biopatente überhaupt übertragbar ist.

Die angestrebte Lizenzvereinbarung der Apimondia könnte ein erster Schritt zum Schutz der Imkerschaft und der Honigbiene sein. Um zu prüfen, inwieweit diese rechtlich ausreichend ist, wurde von Seiten des D.I.B. ein Sachverständiger eingeschaltet. Dieser kommt zum Schluss, dass allein auf politischer Ebene ein effektiver Schutz erzielt werden kann. Dafür bedarf es einer Änderung der Gesetzeslage. Der D.I.B. hat daher ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, auf dessen Grundlage er seine Forderung fundiert an den Gesetzgeber herantragen kann und wird.

Foto: Peter Gaß
Text: Deutscher Imkerbund (D.I.B.), Pressemitteilung vom 23. März 2017
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Dieser Beitrag wurde geschrieben am Montag, 14. Mai 2018 und wurde abgelegt unter "C.05 Imkerei, F.01 Bienen, K.01 Text".

 

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