Der Landwirt schafft.

Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Branchenfenster, Agrarfotos, Agrarfilme

Höhere Anforderungen an neue Leitern

Branchenfenster: Arbeitsschutz. Foto: Peter Gaß Seit Januar 2018 gilt die überarbeitete Leiternorm EN 131-1/-2. Foto: Peter Gaß lws./svlfg. WIESBADEN / KASSEL. Mangelnde Standfestigkeit ist die häufigste Unfallursache beim Einsatz von Leitern. Seit Januar 2018 gilt die überarbeitete Leiternorm EN 131-1/-2. Sie enthält neue Vorgaben für Hersteller von Leitern, um die Standfestigkeit auf festem Boden zu verbessern.

Die neuen Anordnungen betreffen Anlege- und Mehrzweckleitern. Die wichtigste Änderung betrifft alle tragbaren Anlegeleitern mit einer Länge von über drei Metern. Diese müssen in Zukunft eine größere Standbreite aufweisen, entweder durch eine konische Bauweise oder eine Quertraverse.

Doch nicht nur die Standsicherheit ist überarbeitet worden. De Leitern werden in zwei Nutzungsgruppen unterteilt: Leitern für den gewerblichen und für den privaten Gebrauch. Entsprechende Piktogramme sorgen für die sichtbare Klassifizierung.

Nachrüstung von Bestandsleitern möglich

Die betroffenen Leitern lassen sich normgerecht anpassen, zum Beispiel durch Montage einer Quertraverse. Die Nachrüstung ist, je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, zu empfehlen, wobei eine generelle Nachrüstpflicht für Bestandsleitern nicht besteht. Hierbei sollten immer nur Originalzubehörteile des jeweiligen Herstellers verwendet werden.

Es muss jedoch auch immer der Frage nachgegangen werden, ob die Tätigkeit nicht sicherer mit einem anderen Arbeitsmittel durchgeführt werden kann, zum Beispiel Hubarbeitsbühne, Gerüste, Treppe, mobile Arbeitsplattform, Leiter für den besonderen gewerblichen Gebrauch (Obstbaumleiter etc.). Leitern sind nur für kurzfristige Arbeiten geeignet, wenn kein anderes Arbeitsmittel eingesetzt werden kann.

Foto: Peter Gaß
Text: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Pressemitteilung vom 22. Dezember 2017.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion bzw. des Herausgebers wider.

Über das Branchenfenster: Auf der Internetseite www.Der-Landwirt-schafft.de erscheint monatlich ein Branchenfenster. Der Veröffentlichung erfolgt jeweils am zweiten Montag eines Monats. Das Branchenfenster öffnet einen Blick in die Bereiche Arbeitsschutz, Fleischwirtschaft, Saatgut, Pflanzenschutz, Imkerei, Forschung, Mühlenwirtschaft, Obst / Gemüse, Biogas / Bioerdgas, Jagd, Zuckerindustrie. Die Themen können dem Redaktionsplan entnommen werden.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Montag, 8. Januar 2018 und wurde abgelegt unter "C.01 Arbeitsschutz, D. Arbeitsschritte, D.08 Weitere, J.28 Weitere, K.01 Text".

 

Grundlayout nature von : Gabis WordPress-Templates, angepasst durch Peter Gaß