Der Landwirt schafft.

Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Branchenfenster, Agrarfotos, Agrarfilme

Wer Fotos bekommt, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen

Schwerpunktthema 2018: Bildredaktion. Foto: Peter Gaß Wer Fotos bekommt, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Foto: Peter Gaß lws. WIESBADEN. Wer mit Fotos arbeitet, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Der tatsächliche Zugriff auf ein Foto als Datei, impliziert nicht automatisch das Recht, dass man das Foto auch veröffentlichen darf.

Das Schwerpunktthema im Jahr 2018 auf der Internetseite www.Der-Landwirt-schafft.de gibt neuen und erfahrenen Bildredakteuren Tipps für ihre Arbeit. Jeden Monat, am ersten Montag erscheint ein Beitrag zum Thema Bildredaktion.

Dieser Beitrag ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine tiefergehende Beschäftigung mit der Materie. Er dient lediglich der Sensibilisierung für dieses Thema. Folgende Fragen sollten Sie sich stellen und beantworten:

„Wer schließt mit wem einen Vertrag?“

Schließen Sie den Vertrag mit einem anderen Unternehmen, mit dem Betreiber einer Bilddatenbank, mit einem Autor oder mit einem Fotografen? Am einfachsten ist es, wenn Sie den Vertrag mit einem Fotografen schließen. Dann können Sie alle Fragen mit ihm klären. Wenn ein Autor ein Foto mitschickt, kann es entweder ein selbst erstelltes Foto sein oder ein Foto, das er aus einer anderen Quelle hat. In der Regel gewährleistet der Autor nach den Bestimmungen des Autorenvertrages, dass die von ihm gelieferten Fotos für den gewünschten Zweck verwendet werden dürfen. Bei einer Bilddatenbank gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

  • Die Bilddatenbank erteilt die Nutzungserlaubnis.
  • Die Bilddatenbank tritt lediglich als Vermittler auf und liefert den
    technischen Service. Die Lizenzvereinbarung schließen Sie mit dem Fotografen. Dies kann insofern kritisch werden, da in den Bilddatenbanken oft Fotografen vertreten sind, deren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands ist.

Mit wem auch immer Sie einen Vertrag schließen, Sie sollten wissen, um wen es sich genau bei Ihrem Vertragspartner handelt. Das hört sich banal an, doch kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass von einem Fotografen nur die E-Mail-Adresse und – wenn überhaupt – eine Mobilfunknummer bekannt ist. Weder Name, noch Anschrift, noch sonstige Kontaktdaten sind in diesem Zusammenhang bekannt.

„Wo hat Ihr Vertragspartner seinen Geschäftssitz und Gerichtsstand?“

Es ist ein Unterschied, ob deutsches Recht oder ausländisches Recht Anwendung findet.

„Für welche Publikation möchten Sie die Lizenz an dem Foto erwerben?“

Es ist ein Unterschied, ob die Lizenz für eine bestimmte Ausgabe einer benannten Zeitschrift bzw. für ein konkretes Buchprojekt oder für alle Publikationen eines Verlages erworben wird.

„Für welches Medium möchten Sie die Lizenz an dem Foto erwerben?“

Es ist ein Unterschied, ob Sie die Lizenz für die gedruckte Ausgabe, für die Online-Ausgabe, für eine App oder für eine andere Form erwerben.

„Für welchen Einsatzzweck möchten Sie die Lizenz an dem Foto erwerben?“

Wenn Sie in einer Pressestelle arbeiten, möchten Sie Fotos als Pressefotos weitergeben. Wenn Sie dies auf Ihrer Internetseite bereitstellen, kann es von einer unbestimmten Anzahl von Verlagen für eine unbestimmte Anzahl von Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Internetseiten) in einer unbestimmten Auflagenhöhe verwendet werden. Die Verwendung eines Fotos als Pressefoto sollte ausdrücklich erlaubt worden sein.

Es gibt auch Besonderheiten, wenn ein Foto für die Werbung verwendet werden soll. Da sich dieser Beitrag an Bildredaktionen wendet, die Fotos zur Illustration von Fachtexten auswählen, gehen wir hier nicht auf die Verwendung von Fotos für Werbezwecke ein.

„Wollen Sie das Bild verändern?“

Viele Fotos werden vor der Veröffentlichung verändert. Hierzu zählt bereits die Wahl eines anderen Bildausschnitts oder die Änderung der Hintergrundfarbe. Auch das Freistellen eines Motivs ist eine Bearbeitung. Ohne besondere Vereinbarung ist eine Bearbeitung nicht erlaubt. Prüfen Sie, welche Bearbeitungsrechte Ihnen im Lizenzvertrag ausdrücklich eingeräumt werden. Meist ist eine Bearbeitung erlaubt, die das Foto nicht entstellt und die Aussage des Fotos nicht verändert.

„Möchten Sie das Foto auch bei Social-Network-Plattformen wie Facebook, Instagram,
Xing, Linkedin, Pinterest, Flickr usw. verwenden?“

Mit dem Einstellen von Fotos auf solchen Plattformen überträgt der Anwender häufig sehr umfangreiche Nutzungsrechte an den Betreiber der Plattform. Dieser kann anschließend nach Belieben mit dem Foto verfahren und Unterlizenzen – kostenlos oder kostenpflichtig – vergeben. Ohne besondere Vereinbarung ist eine Verwendung von Fotos bei Social-Network-Plattformen nicht erlaubt. Wenn Sie eine solche Nutzung wünschen, sollten Sie sich ausdrücklich hierfür die Nutzungsrechte einräumen lassen.

„Für welche Platzierung möchten Sie die Lizenz an dem Foto erwerben?“

Es ist ein Unterschied, ob die Lizenz für die Titelseite oder für eine Innenseite erworben wird.

„Für welche Größe möchten Sie die Lizenz an dem Foto erwerben?“

Ebenso wie die Anzeigen in Ihren Publikationen je nach Größe verschiedene Preise haben, gibt es auch unterschiedliche Preise für Fotos, je nach Abbildungsgröße.

„Für welchen Zeitraum möchten Sie die Lizenz an dem Foto erwerben?“

Eine Lizenz kann zeitlich befristet oder unbefristet erworben werden.

„Sind die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung in dem geplanten Medium, zu dem geplanten Zweck, in den geplanten Zeitraum einverstanden?“

Wer Ihnen Fotos liefert, auf denen Personen zu erkennen sind, sollte Ihnen gewährleisten, dass die zu erkennenden Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Für Standardszenen buchen professionelle Fotografen Models. Das Model ist in der Regel damit einverstanden, dass die so entstandenen Fotos, auch Jahre nach dem Shooting noch veröffentlicht werden dürfen. Bei der Berichterstattung über Veranstaltungen gibt es einiges zu beachten. Wenn Ihnen in der Tages-, oder der Fachpresse oder in Fachbüchern etwas zum Thema „Berichterstattung über Tagesereignisse“ begegnet, sollten Sie dies aufmerksam durchlesen und die Beiträge sammeln.

„Was ist zu tun, wenn die Nutzungsrechte auslaufen?“

Wie beschrieben, können Nutzungsrechte zeitlich beschränkt vergeben werden. Es ist Ihre Aufgabe, das Auslaufen der Nutzungsrechte im Blick zu behalten. Führen Sie eine Liste, welche Fotos Sie wie lange verwenden dürfen und planen Sie die Maßnahmen, die einzuleiten sind, wenn die Nutzungsrechte auslaufen. Sie können die Nutzungsrechte verlängern, die Fotos aus dem Internetauftritt herausnehmen oder bei einer Nachauflage das Foto austauschen.

„Welche Urheberkennzeichnung ist anzugeben?“

Der Urheber hat nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) einen Anspruch darauf, bei einer Veröffentlichung genannt zu werden. Viele Lieferanten von Fotos machen hierzu genaue Angaben.

Es gibt viel zu beachten

Wir haben eingangs erwähnt, dass es bei der Verwendung von Fotos einige rechtliche Aspekte zu beachten gibt. Dieser Beitrag sollte Sie dafür sensibilisieren. Die Vielzahl der angesprochenen Fragen zeigt, dass es oft keine einfachen Antworten gibt. Doch mit jeder weitergehenden Beschäftigung mit diesem Thema werden Sie routinierter.

Foto: Peter Gaß
Text: Peter Gaß
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion bzw. des Herausgebers wider.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Montag, 5. März 2018 und wurde abgelegt unter "A.03 Bildredaktion, B.03 Bildredaktion, 2017, D.07 Büro, D.08 Weitere, J.11 Friederike K., K.01 Text".

 

Grundlayout nature von : Gabis WordPress-Templates, angepasst durch Peter Gaß