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Herbizide sind auf Hofflächen tabu

Branchenfenster: Pflanzenschutz. Foto: Peter Gaß Herbizide sind auf Hofflächen tabu. Foto: Peter Gaß lws./lwknds. WIESBADEN / OLDENBURG. Um Unkräuter auf Bürgersteigen, Gehwegen, privaten Hofflächen und Zufahrten zu beseitigen, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln strikt verboten. Nach Informationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen dürfen Pflanzenschutzmittel laut Pflanzenschutzgesetz nur auf Flächen ausgebracht werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.

Das Verbot gilt für alle Pflanzenschutzmittel, für die geworben wird und die im Handel frei käuflich sind. Betroffen sind auch alle anderen Chemikalien, auch wenn sie laut Produktinformation “umweltfreundlich” oder “biologisch abbaubar” sind. Auch die Verwendung von Salz oder Essig ist unzulässig!

Der Grund des Verbotes liegt auf der Hand: Pflanzenschutzmittel können von gepflasterten oder versiegelten Flächen abgewaschen werden und in die Kanalisation, in Oberflächengewässer oder in das Grundwasser gelangen. Dadurch kann die Umwelt belastet werden.

Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass Verstöße gegen dieses Verbot mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. In besonderen Fällen kann sie als zuständige Behörde Ausnahmen zulassen, nicht jedoch für Privatpersonen.
Alternativen zur Beseitigung von unerwünschtem Grün mit chemischen Mitteln ist die mechanische Beseitigung z. B. durch häufiges Fegen mit einem groben Besen oder das Abflammen mit einem im Handel erhältlichen Gasbrennstab.

Fragen zu diesem Thema beantwortet das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter der Rufnummer 05 11 / 40 05 – 24 28.

Foto: Peter Gaß
Text: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pressemitteilung vom 27. April 2016
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Über das Branchenfenster: Auf der Internetseite www.Der-Landwirt-schafft.de erscheint monatlich ein Branchenfenster. Der Veröffentlichung erfolgt jeweils am zweiten Montag eines Monats. Das Branchenfenster öffnet einen Blick in die Bereiche Arbeitsschutz, Fleischwirtschaft, Saatgut, Pflanzenschutz, Imkerei, Forschung, Mühlenwirtschaft, Obst / Gemüse, Biogas / Bioerdgas, Jagd, Zuckerindustrie. Die Themen können dem Redaktionsplan entnommen werden.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Samstag, 8. April 2017 und wurde abgelegt unter "C. Branchenfenster, C.10 Pflanzenschutz, D. Arbeitsschritte, D.03 Pflanzenschutz, K. Medien, K.01 Text".

 

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