Der Landwirt schafft.

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Digitale Feldfrüchte

Fotostrecke. Foto: Peter Gaß Digitale Feldfrüchte.. Foto: Peter Gaß lws. DONNERSBERGKREIS / BÖRDEKREIS. Es ist viel über das Stichwort Landwirtschaft 4.0 zu lesen. Die Landwirtschaft gilt in vielen Bereichen als Vorreiter für die Digitalisierung. Lange hat sich die Frage gestellt, wem die auf den Feldern erhobenen Daten gehören. Diese Daten werden als „Digitale Feldfrüchte“ bezeichnet. Mittlerweile ist auch rechtlich geklärt, wem diese Daten gehören.

Der Lohnunternehmer arbeitet mit neuer Landtechnik auf einem Feld, das ein Landwirt von dem Grundstückseigentümer gepachtet hat. An den Daten, die bei der Bearbeitung erzeugt werden – Ertragsdaten, Schadbilder etc. – haben viele Interesse. Der Landtechnikhersteller, der Lohnunternehmer, der Grundstückseigentümer und auch der Pächter. Da die Daten als digitale Feldfrüchte gelten, ist auch geklärt, wem die Daten gehören.

Schauen wir uns in der Fotostrecke an, wie der Landwirt mit den digitalen Feldfrüchten schafft.


Fotos: Peter Gaß
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