Der Landwirt schafft.

Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Branchenfenster, Agrarfotos, Agrarfilme

Bioenergiebranche kritisiert EEG 2017

Schwerpunktthema 2016: Potentiale biogener Reststoffe. Foto: Peter Gaß Das EEG 2017 wurde im August 2016 verabschiedet. Foto: Peter Gaß lws./fvh. WIESBADEN / BERLIN. Das Schwerpunktthema im Jahr 2016 auf der Internetseite www.Der-Landwirt-schafft.de beleuchtet die Potentiale biogener Rest- und Abfallstoffe. Kooperationspartner für dieses Schwerpunktthema ist das Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) in Leipzig. Jeden Monat am ersten Montag erscheint ein Beitrag rund um das Schwerpunktthema. Die Berichterstattung ist in die Bereiche Portrait, Politik und Landtechnik gegliedert. Der vierte Beitrag aus dem Bereich der Politik läßt die Bioenergiebranche zum EEG 2017 zu Wort kommen.

Mit der am 8. Juli 2016 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gibt es nach Ansicht der Bioenergieverbände und des Deutschen Bauernverbandes e.V. (DBV) erstmals einen Ansatz, einen massiven Rückbau von Bioenergieanlagen zu verhindern. Nichtsdestotrotz weise das Gesetz weiterhin große Defizite auf und müsse bei nächster Gelegenheit nachgebessert werden, damit die Bioenergie ihre wichtige Rolle im Erneuerbare-Energien-Markt der Zukunft wahrnehmen könne. Dieses Fazit ziehen die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV) in einer ersten Reaktion auf das Parlamentsvotum.

Das EEG 2017 sieht für die Bioenergie einen „Stabilisierungspfad“ vor, nach dem jährlich Anlagen im Umfang von 150 Megawatt (MW) installierter Leistung in den Jahren 2017 bis 2019 sowie von 200 MW in den Jahren 2020 bis 2022 neu gebaut oder nach Auslaufen ihrer EEG-Vergütung weiter betrieben werden können. Das ist deutlich mehr als vom Bundeswirtschaftsministerium ursprünglich vorgesehen. Anlagenbetreiber, deren EEG-Vergütung in diesem Zeitraum ausläuft, erhalten nun die Chance, durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung den Weiterbetrieb ihrer Anlage zu sichern.

„Die Einführung von Ausschreibungen für neue und bestehende Bioenergieanlagen ab
dem Jahr 2017 ist grundsätzlich positiv zu werten, denn sie gibt einer mit dem EEG 2014 im Stich gelassenen Branche wieder eine Perspektive. Mittelfristig muss jedoch das Ausschreibungsvolumen deutlich angehoben werden“,

erklärt der Geschäftsführer des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Bernd Geisen.

Kritisch sehen die Bioenergieverbände und der DBV unter anderem den Gebotshöchstpreis bei Bioenergie-Ausschreibungen, der das von Bietern nicht zu überschreitende Vergütungslimit fixiert. Für Bioenergie-Bestandsanlagen schreibt das Gesetz einen Gebotshöchstpreis von 16,9 Cent/kWh vor.

„Ein großer Teil des Anlagenbestands, der mit nachwachsenden Rohstoffen oder Frischholz läuft, kann allein mit einer solchen EEG-Vergütung nicht betrieben werden, zumal steigende Anforderungen aus dem Immissions-, Dünge- und Wasserrecht künftig weitere Investitionen notwendig machen“,

erklärt der Präsident des Fachverband Biogas e.V. (FvB), Horst Seide. Als völlig unzureichend stufen die Verbände auch den Gebotshöchstpreis von 14,88 Cent/kWh für Neuanlagen ein.

„Damit die umweltfreundliche Bioenergie ihre wichtige Rolle im Strom- und Wärmemarkt, aber auch für den Klimaschutz ausfüllen kann, muss der Vergütungsrahmen mittelfristig so ausgestaltet werden, dass der bestehende Anlagenpark unter Effizienzgesichtspunkten weiterentwickelt werden kann und ein moderater Zubau ermöglicht wird. Inwiefern sich ein Anlagenbetrieb für bestehende Anlagen, deren EEG-Vergütung endet, künftig dennoch rechnet, hängt auch davon ab, ob zusätzliche Einnahmequellen außerhalb des EEG erschlossen werden können, so aus der Wärmevermarktung bzw. der bedarfsgerechten Stromerzeugung. Dafür müssen die passenden Rahmenbedingungen geschaffen werden“,

mahnt der Verbandspräsident Seide.

Im parlamentarischen Verfahren konnte erreicht werden, dass – anders als im Kabinettsbeschluss zum EEG vorgesehen – auch kleine, bestehende Bioenergieanlagen mit einer installierten Leistung bis 150 kW an Ausschreibungen teilnehmen können und somit die Chance auf eine Anschlussregelung erhalten. Für diese Kleinanlagen greift im Ausschreibungsverfahren eine Sonderregel.

„Wir begrüßen die Sonderregel für Kleinanlagen grundsätzlich, befürchten aber, dass sie angesichts des relativ geringen Gebotshöchstpreises nur selten zur Anwendung kommt. Damit kleine, dezentrale Bioenergieanlagen auch künftig betrieben werden können, benötigen diese eine faire Vergütung für ihre Leistungen“,

fordert der stellvertretende DBV-Generalsekretär, Udo Hemmerling.

Licht und Schatten sieht auch die Holzbranche.

„Wir begrüßen, dass sich Bioenergieanlagen, die mit Frischholz und Industrierestholz betrieben werden, künftig an Ausschreibungen beteiligen können. Damit wird diesem wichtigen Zweig der Erneuerbaren Energien eine klare Perspektive geboten. An Regelungen für Altholzanlagen fehlt es leider. Wir werden nicht locker lassen und uns auch für diese Anlagen mit ihrer wertvollen Reststoffverwertung weiterhin um einen passenden Rechtsrahmen bemühen“,

unterstreicht Frank Scholl, Sprecher des Arbeitskreises Biomasseheizkraftwerke des Fachverband Holzenergie (FVH).

Foto: Peter Gaß
Einleitung: Peter Gaß
Text: Fachverband Holzenergie im BBE, Pressemitteilung vom 8. Juli 2016
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion bzw. des Herausgebers wider.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Montag, 7. November 2016 und wurde abgelegt unter "B. Schwerpunktthemen, B.04 Biogene Reststoffe, 2016, K. Medien, K.01 Text".

 

Grundlayout nature von : Gabis WordPress-Templates, angepasst durch Peter Gaß