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Saatgut: Langer Weg bis zur neuen Sorte

Branchenfenster: Forschung. Foto: Peter Gaß Die Saatgutvermehrung auf mehreren Stufen kontrolliert. Foto: Peter Gaß lws./lwknds. WIESBADEN / OLDENBURG. Der Landwirt als Saatgutverbraucher ist es gewohnt, bei Bedarf schnell und möglichst kostengünstig Saatgut zu ordern, um zügig die anstehenden Aussaatarbeiten ausführen zu können. Bevor ein Saatgut jedoch in den Handel kommt, sind weite Wege, Anstrengungen und Investitionen erforderlich, fassen die Fachberater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zusammen.

Am Anfang der Saatguterzeugung steht die Sortenentwicklung. Der Weg zu einer neuen Sorte ist lang, von der ersten Kreuzung bis zum Eintrag in die Sortenliste vergehen meistens zehn bis 15 Jahre. Die Grundlagenforschung, welche der Sortenentwicklung vorweggeht, kann zusätzlich bis zu zwölf Jahre dauern. Zu Beginn der Kreuzung legen die Züchter die Zuchtziele im Hinblick auf Ertrag, Qualität und Verbesserung von Resistenzeigenschaften und Inhaltsstoffen fest. Nach der Kreuzung erfolgen umfangreiche Selektionsarbeiten über mehrere Jahre, um Pflanzen mit den gewünschten Eigenschaften zu erhalten. Scheint das Ziel erreicht, folgt die amtliche Prüfung und schließlich die Sortenzulassung sowie die Erteilung des Sortenschutzes – eine Art Patentierung.

Die Züchtung einer neuen Sorte kostet zwischen einer und drei Millionen Euro – das Risiko dieser Investitionen bis zur Zulassung durch das Sortenamt trägt der Züchter allein. Danach gilt es, die Sorte gemäß der Erhaltungszüchtung sortenrein zu erhalten. Die Sortenzulassung einerseits und die Anerkennung von Saat- und Pflanzgut andererseits werden in Deutschland durch den Gesetzgeber begleitet. Das Saatgutrecht basiert auf europäischen Richtlinien, welche im Wesentlichen im Saatgutverkehrsgesetz und im Sortenschutzgesetz umgesetzt sind.

Erfüllt eine Sorte die Voraussetzungen für die Erteilung des Sortenschutzes, hat ausschließlich der Züchter das Recht, Vermehrungsgut dieser geschützten Sorte zu erzeugen und in den Handel zu bringen. Dritte Personen können dieses nur mit Erlaubnis des Sortenschutzinhabers und haben dafür eine Lizenzgebühr zu zahlen. Dieser Punkt führt regelmäßig zu Diskussionen – ein Grund dafür ist die Annahme, der Nachbau sei billiger. Es gibt jedoch eine Reihe von Pflanzenarten, die bei fortgesetztem Nachbau leistungsmäßig extrem stark abbauen. Daneben bestünde bei allen Pflanzenarten die Gefahr, dass die Qualität des Saatgutes hinsichtlich Keimfähigkeit, technische Reinheit und Besatz sowie Krankheitsbefall nachlässt und nicht an die Qualität von anerkanntem und professionell aufbereitetem Z-Saatgut herankommt.

Auch bei Saatgut spielt die nachvollziehbare Herkunft eine immer größere Rolle. Das amtliche Etikett mit nur einmal vergebenen Seriennummern gibt eindeutige Hinweise auf den Ursprung des Saatgutmaterials. Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle wird zudem stichprobenartig Saatgut im Handel überprüft: In Niedersachsen wurden in den vergangenen Jahren jährlich etwa 1.000 bis 1.200 Proben gezogen sowie Kennzeichnungsüberprüfungen vorgenommen. Weiterhin werden jährlich etwa 200 Proben von Saat- und Pflanzgut auf dem Feld kontrolliert. Die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer Niedersachsen führen zudem intensive Betriebsprüfungen durch.

Foto: Peter Gaß
Text: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pressemitteilung vom 7. März 2014
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